Wenn Sie nach Betreuung in Arnsberg suchen – hier wäre der richtige Platz für eine Preisliste …
Mit Absicht habe ich jedoch darauf verzichtet, da die Preise für eine Betreuung so individuell sein können, wie die Dienstleistungen, welche von Ihnen benötigt werden. Das heißt: Art und Umfang der Betreuungs-Leistung sowie die entstehenden Kosten orientieren sich an Ihrem Bedarf an einer Betreuung in Arnsberg.
Gemeinsam werden wir Ihre Wünsche und Anforderungen an eine Betreuung in Arnsberg besprechen. Dies geht am besten in einem persönlichen Gespräch. Gern "schnüre" ich ein passgenaues Paket einer Betreuung für Sie und unterbreite ein Angebot! Dementsprechend vereinbaren wir Festpreise für die Betreuung oder rechnen Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen
zum 01. Januar 2015 angepasst.
Erhalten Sie hier einen Gesamtüberblick aller Leistungen.
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II
Seit Juli 2008 – mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes – wurde die ambulante Versorgungssituation Pflegebedürftiger im häuslichen Bereich deutlich verbessert und der Aufbau „niedrigschwelliger Betreuungsangebote“ gestärkt.
Der berechtigte Personenkreis – Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz i. S. d. § 45 a SGB XI – kann seit 01.01.2015 als Grundbetrag 104 EUR oder 208 EUR (erhöhter Betrag) monatlich
für die Erstattung zusätzlicher Betreuungsleistungen erhalten.
Gern berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch.
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular zur Terminvereinbarung.
Pflegestärkungsgesetz – Video vom Bundesministerium für Gesundheit 28.05.2014
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