Fachliche Begleitung ist ein vielleicht etwas "trockener" Begriff, der eine Vielfalt von möglichen Tätigkeiten beschreibt. Denn die Unterstützung und Begleitung, die Sie für sich
oder einen Angehörigen wünschen, ist so individuell wie der Mensch, der einen Begleiter wünscht oder braucht.
Anregung und Unterstützung zur Erkennung von Alltagssituationen und adäquates Reagieren auf diese
Betreuungsleistungen für Menschen mit Erkrankung des demenziellen Syndroms nach § 45b SGB XI
sind nach § 45 b SGB XI mit Pflegekassen abrechenbar, ebenso die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
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