Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei den Pflegekassen


Seit dem 01.12.2016 sind wir als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei den Pflegekassen gelistet.

Jeder der eine Pflegestufe – jetzt Pflegegrad – seit 01.01.2017 zuerkannt bekam, und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, muß in verschiedenen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 nachweisen, sonst wird das Pflegegeld gekürzt, bzw. die Zahlung wird komplett eingestellt. Diese mit uns durchgeführten Beratungstermine sind für unsere Kunden/Klienten kostenfrei.

 

Gern beraten wir Sie persönlich. Sprechen Sie uns gerne zwecks Terminvereinbarung an.